Haftungsausschluss

Durch Teilnahme an der Worms Classics 2022 erkennt die/der Teilnehmer/in an,

– dass das teilnehmende Fahrzeug der StVO entspricht,

– sein Einverständnis, dass die Daten zum Zwecke der Organisation dieses Treffens sowie zur Einladung zu Folgetreffen elektronisch gespeichert werden.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Teilnehmer (Fahrer/in, Beifahrer/in, Mitfahrer/in) sowie die Fahrzeug-Eigentümer oder -Halter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die StVO.

Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche aller Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen deren Organe, ehrenamtliche Helfer und Mitarbeiter sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen, den Veranstalter, die Sponsoren, die Grundstückseigentümer, Behörden und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, sowie Schäden durch die

Beschaffenheit bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit der Teilnahme oder der Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten

gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeweiligem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertragliche Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschluss-Klausel unberührt.

Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers

Sofern Teilnehmer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, verpflichten sie sich dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer den Haftungsausschluss durch Unterschrift anerkennt. Bei nicht zutreffender Angabe stellen Teilnehmer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen wie bereits oben dargestellt, frei.

Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Teile abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände notwendig ist, ohne Schadenersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Der Veranstalter haftet nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsausschluss vereinbart ist. Bei Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen bestehen keine Schadenersatzansprüche.

Umgang mit Bildern/Videos, die während der Veranstaltung gemacht wurden

– Mit der Teilnahme an der Veranstaltung sind die Besucher mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos einverstanden.

– Es wird während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert. Auf dem einen oder anderen Bild werden Sie als Besucher oder auch Ihr Fahrzeug mit Kennzeichen deutlich erkennbar sein. Ist dies nicht erwünscht, sind die Nummernschilder durch Sie selbst unkenntlich zu machen.

– Drohnenaufnahmen auf dem Gelände des Flugplatzes sind ohne eine Genehmigung durch den Veranstalter strikt untersagt.

– Die Bilder können in Zeitungen, Fachzeitschriften und Online-Plattformen erscheinen. Des weiteren publizieren wir Bildmaterial im Internet, wie beispielsweise auf unserer Homepage, auf Facebook und Instagram.

 

Stand: 30.05.2022